WEG-Recht

Das Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG oder WEG) regelt im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks durch Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Wohnungseigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück.

 

Typische Rechtsfragen sind in diesem Zusammenhang:

  • die Begründung des Wohnungseigentums
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander
  • Abgrenzung Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
  • die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
  • Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander wie auch des Verbandes gegenüber Dritten
  • Unsicherheiten bei baulichen Veränderungen im Gemeinschaftseigentum,
  • Modernisierungsmaßnahmen,
  • Instandsetzungsmaßnahmen und modernisierende Instandsetzung,
  • Verteilung der Bewirtschaftungskosten und Verwaltervergütung,
  • Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung,
  • Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung,
  • Abrechnung Hausgelder,
  • Instandsetzungsrücklagen,
  • usw.

 

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