INTERNETRECHT

Dieses Rechtsgebiet umfasst mehrere rechtliche Sparten und ist nicht einheitlich modifiziert. Im Wesentlichen geht es dabei um folgende Bereiche, nämlich:

  • Access-Providing, d. h. den Zugang zum Netz und Verträge und Leistungsstörungen
  • Domain-Recht, d. h. der Erwerb einer Domain, der Anspruch auf Übertragung bzw. Löschung. Es spielt das Markenrecht ebenso eine Bedeutung wie das Namensrecht, auch das Wettbewerbs- und das Berufsrecht
  • eCommerce-Recht, dies erfasst die Regeln zum Kauf und Handel im Internet zu Vertragsabschlüssen im Internet sowie die Anwendung von AGBs im Internet und die Regelungen des sog. Fernabsatzbestimmungsrechts.

Rechtsanwalt

Timo Sebastian Becker

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