GRUNDSTÜCKSRECHT

Sachenrechtliche Verhältnisse wie z. B. das Recht an Immobilien, Grundstücken oder Eigentumswohnungen werden über das Grundstücksrecht geregelt. Die Übertragung, den Besitz, das Herausgabeverlangen sowie sämtliche Rechtsfolgen bei Eigentumsstörungen werden hierüber gesteuert.
Im Grundstücksrecht sind sämtliche Vorschriften zusammengefasst, die sich auf das Eigentum, den Besitz, das Verkaufen und das Bewahren von Rechten an Grundstücken beziehen, sowie die Abwehr von Angriffen auf Grundstück und Immobilie.

Auch das Nachbarrecht ist Teil des Grundstücksrechts und kann entsprechend durch unsere Fachanwälte abgedeckt werden.

RECHTSANWÄLTE:

Hans-Walter Becker

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