STEUERRECHT

Steuerrecht ist ein Teil des Verwaltungsrechtes. Das allgemeine Steuerrecht ist vorwiegend in der Abgabenordnung geregelt, für das besondere Steuerrecht sind die einzelnen Steuergesetze, z. B. Einkommenssteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, Vermögensteuergesetz, maßgebend. Das Steuergesetz ist ein Eingriffsrecht und unterliegt dem strikten Vorbehalt des Gesetzgebers.

Eine besondere Problematik besteht seit Jahren mit dem sog. Erbschaftssteuerrecht, welches vom Bundesverfassungsgericht bislang regelmäßig für verfassungswidrig erklärt wurde, einschließlich der dazu ergänzenden Gesetze wie Bewertungsgesetz etc.

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