ERBRECHT

Das Erbrecht regelt die privatrechtliche Nachfolge in die Rechte und Pflichten eines Verstorbenen, Erblassers, in den §§ 1922 – 2385 BGB. Hierzu gehören die Ansprüche auf Erteilung eines Erbscheins, Durchsetzung des eigenen festgestellten Erbrechts gegenüber dem Erbschaftsbesitzer, Auseinandersetzung der Miterben untereinander sowie die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen gegen die Erben. Nichtehelich geborene Kinder stehen den ehelich geborenen im Erbrecht gleich.
Um bereits frühzeitig Erbstreitigkeiten zu verhindern, sollte die Nachlassregelung rechtzeitig erfolgen. In unserer Kanzlei steht der Notar Hans-Walter Becker für Fragen zur rechtssicheren Nachlassregelung und zur Testamentverfassung zur Verfügung.

RECHTSANWÄLTE:

Hans-Walter Becker

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