HANDELSRECHT

Dieser Rechtsbegriff bezeichnet das zum Privatrecht gehörende Sonderrecht für Kaufleute. Im Handelsverkehr herrschen teilweise andere Interessenlagen, so dass Rechtsgeschäfte unter anderen Vorschriften, teilweise unkomplizierter, durchgeführt werden. Das Handelsgesetzbuch beinhaltet die entsprechenden Vorschriften. Dazu gibt es viele Sonderregelungen. Zum Handelsrecht gehören auch die Regelungen für das Handelsregister, das Firmenrecht, wie auch Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht und das Recht des gewerblichen Rechtsschutzes.

Die Ansprüche aus diesem Rechtsgebiet werden bei einem gesonderten Handelsgericht geltend gemacht.

RECHTSANWÄLTE:

Hans-Walter Becker

Wählen Sie Ihre Datenschutzeinstellungen um fortzufahren. Lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung und unser Impressum.