STRAFRECHT

Unter Strafrecht ist die Gesamtheit der Normen zu verstehen, die den Vorgang staatlicher Strafverhängungen regeln. Das Strafrecht hat Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürgern zum Inhalt. Als materielles Strafrecht bezeichnet man die Rechtsnormen, in denen die Merkmale des kriminellen Rechtsbruchs, d. h. von Straftaten festgelegt werden und die Bestimmung, welche Strafen oder sichernden Maßnahmen an die Straftaten geknüpft werden. Den Kernbereich des materiellen Strafrechts enthält das Strafgesetzbuch. Viele Straftatbestände befinden sich heute in Neben- oder Spezialgesetzen, in denen auch Strafrechtsmaterien geregelt werden und die teilweise eigene Straftatbestände liefern. Besonderes Strafrecht ist das Jugendstrafrecht. Ergänzt wird das Strafrecht durch das Strafprozessrecht, welches die Abwicklung der strafrechtlichen Verfahren sicherstellt.

Rechtsanwalt:

Timo Sebastian Becker

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