GESELLSCHAFTSRECHT

Die Rechtsverhältnisse von privatrechtlichen Personenverbänden, d. h. Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften werden in diesem Rechtsgebiet geregelt. Teilweise werden diese auf der Basis von eigenen Rechtsquellen wie Handelsgesetzbuch, GmbH-Gesetz, Aktiengesetz, Umwandlungsgesetz etc. behandelt.

Das Gesellschaftsrecht umfasst u.a. die Vorschriften für die Gründung von Gesellschaften, die Veränderung, die Umwandlung oder Verschmelzung, Abspaltung sowie Formwechsel.

Auch die Streitigkeiten unter Gesellschaftern, die vor der Kammer für Handelssachen verhandelt werden, werden durch das Gesellschaftsrechts geregelt.

Auf Basis des Gesellschaftsrechts erarbeitet unser Fachanwalt und Notar Hans-Walter Becker rechtssichere Verträge und Vereinbarungen und sorgt für die notarielle Beglaubigung dieser.

RECHTSANWALT:

Hans-Walter Becker

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