ARZTHAFTUNGSRECHT

Bei medizinischen Behandlungen können Haftungsansprüche aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Das Arzthaftungsrecht bildet dabei die rechtliche Grundlage für die Verantwortung des Arztes gegenüber seines Patienten. Im Behandlungsvertrag wird die gebotene Sorgfalt für die Behandlung des Patienten geregelt. Neben Verstößen gegen diesen können auch unerlaubte Handlungen oder gar strafrechtliche Aspekte für einen Verstoß gegen das Arzthaftungsrecht
in Betracht gezogen werden. Der Nachweis ärztlicher Kunstfehler erfolgt in aller Regel durch Gutachter entweder im gerichtlichen Verfahren oder durch sog. Schlichtungsstellen.
Der Patient kann Schmerzensgeld verlangen. Unter diesen Begriff fallen auch Verletzung der Aufklärungspflicht als Voraussetzung ordnungsgemäßer Einwilligung des Patienten in Behandlungen.

 

RECHTSANWÄLTE:

Hans-Walter Becker
Timo Sebastian Becker

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