VERWALTUNGSRECHT
Unter diesem Begriff ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts zusammengefasst, es gliedert sich in allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht. Im allgemeinen Verwaltungsrecht sind die Rechtsregeln erfasst, die mit den Teilgebieten der Rechtsgrundlagen, der Handlungsform und der Verwaltung und den Verwaltungsverfahren sowie der Verwaltungsvollstreckung sich befassen. Das besondere Verwaltungsrecht enthält viele Spezialnormen wie das Polizeirecht, das Beamtenrecht, das Bau- und Planungsrecht, das Straßen- und Verkehrsrecht, das Schule- und Kulturrecht sowie Finanz- und Haushaltsrecht.
Das Verwaltungsrecht entstand mit der verfassungsrechtlich eingeführten Gewaltenteilung und die Schaffung der eigenständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit.