OPFER- und GEWALTSCHUTZRECHT:

Unter dieser gesetzlichen Bestimmungen fallen Leistungen zur sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden durch einen vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriff gegen den Geschädigten. Keine Leistungen werden erbracht, wenn der Geschädigte die Schädigung selbst verursacht hat.

Die Opfer von Straftaten, insbesondere von Gewaltverbrechen werden nicht nur äußerlich verletzt, viel schlimmer sind meist die inneren, seelischen Schäden, die niemand auf anhieb sieht und die nicht ohne Weiteres verheilen. Die Tätigkeit des Opferanwaltes umfasst den intensiven Kontakt zu den Opfern, das Anhören der Probleme und das Beraten über mögliche Vorgehensweisen bis hin zur psychischen Stärkung. Die Tätigkeit des Opferanwalts erstreckt sich nicht nur auf das Strafverfahren gegen den Täter und zielt insbesondere nicht nur auf die Bestrafung des Täters ab, vielmehr ist der Opferanwalt vorbeugend durch die Beantragung einer Unterlassungsverfügung tätig, wenn etwa eine körperliche Misshandlung bislang noch nicht stattgefunden hat, aber bereits angedroht wurde. Bei der Durchsetzung der Entschädigung des Opfers, insbesondere bei der Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüchen unterstützt Sie Ihr Opferanwalt.

Rechtsanwalt:

Timo Sebastian Becker

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