MIETRECHT

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus einem Mietvertrag, in Sonderheit Wohnungsmietvertrag, werden durch das Mietrecht geregelt. Dazu gibt es viele Spezialnormen, insbesondere zum Schutz der Mieter vor unberechtigter Kündigung, überhöhter Miete sowie die Regelungen für andere Mietverhältnisse. Zum Mietrecht gehören sowohl die Durchsetzung der Ansprüche sowohl des Vermieters als auch des Mieters, insbesondere Räumungsklagen, deren Durchsetzung, Klagen auf Mietzins und deren Durchsetzung sowie alle Ansprüche aus Nebenkostenabrechnungen.

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