(Rechtsanwalt / Notar a.D. / Fachanwalt für Arbeitsrecht)
Der Seniorpartner und Kanzleigründer vertritt Sie in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist er ausgewiesener Fachmann für Kündigungsschutzprozesse sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite.
Herr Becker arbeitet seit Jahren für Unternehmen in der Region und berät verlässlich bei Gründung und Wachstum, Umstrukturierung, Sanierung und bei Fragen zu Nachfolgeregelungen.
Hans-Walter Becker war von 1984 bis zur Altersgrenze 2022 Notar. Er gestaltet weiterhin komplexe notarielle Vorgänge.